Die Gebührenpflichtigkeit eines Austritts ist rechtswidrig. Das ist ja klar. Warum man bei der Deutschen Bischofskonferenz davon abweicht, bleibt unklar.
Die Initiative LTO wendet sich entschieden gegen asoziale Kirchenaustrittsgebühren:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gebuehren-bei-kirchenaustritt-wenn-religionsfreiheit-unbezahlbar-ist/
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