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Dienstag, 28. Juni 2016

Geldmacherei: Gebührentrick Kirchenaustritt

Unglaublich: Die sogenannten katholische Kirche verlangt für den Kirchenaustritt Gebühren in unerhörter Höhe. Auf die Höhe der Kirchenaustrittsgebühren kommt es wohl kaum an. Denn so etwas darf man gar nicht erheben.
Die Gebührenpflichtigkeit eines Austritts ist rechtswidrig. Das ist ja klar. Warum man bei der Deutschen Bischofskonferenz davon abweicht, bleibt unklar.

Die Initiative LTO wendet sich entschieden gegen asoziale Kirchenaustrittsgebühren:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gebuehren-bei-kirchenaustritt-wenn-religionsfreiheit-unbezahlbar-ist/

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