Traffic Netzwerk

Dienstag, 6. September 2016

Verklebte Briefmarke nicht wiederverwendbar

Falschen Briefumschlag verwendet, falsche Adresse verwendet? Pech gehabt!

Aus einem Schreiben der Deutschen Post:

"Sie dürfen ausgeschnittene Briefmarken ohne Stempelabdruck, die bereits aufgedruckt oder verklebt waren nicht, verwenden, um Ihre Sendungen zu frankieren. 
Hinweise dazu erhalten Sie in unserer Broschüre "Leistungen und Preise", die Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Diese Gesamtpreisliste finden Sie im Internet unter www.deutschepost.de/leistungen-und-preise/pdf oder in Ihrer Filiale."

Die Deutschfehler im Schreiben der Deutschen Post AG wurden korrigiert, der Inhalt des vorgehenden Telefongespräches wird dezent verschwiegen.

Die AGBs der Deutschen Post entsprechen damit übrigens offenbar nicht den einschlägigen demokratischen Vorschriften (AGB-Gesetz) des Haupteigners "Staat" der Deutschen Post.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen