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Samstag, 10. September 2016

Über das Problem der Europäer mit der Kopfbedeckung

Aus leben.liberty.li vom 11.07.2007 (leicht gekürzt), Anni Stern-Braunberg, Stefan Sedlaczek

Mann trägt wieder Hut. Die eine oder andere Frau auch, die Queen of Great Britain sowieso. Im Winter Mützen, für Kahlköpfige Perücken, die Geschmäcker sind verschieden: Der eine richtet sich nach sich, der andere nach der Mode und gelegentlich richtet sich eine Frau nach ihrem Glauben. Das aber ist in Deutschland verboten. Nicht einmal eine Baskenmütze ließ die Vorsitzende Richterin Heike Menche in Düsseldorf durchgehen: Die Baskenmütze ist wie ein Kopftuch, entschied die staatlich besoldete Dame – und ist damit für Lehrerinnen (und Lehrer?) von Gesetzes wegen verboten.

Das Tragen einer Perücke wurde der gutgläubig auf Freiheit klagenden Lehrerin von Gerichts wegen empfohlen. So wie es wohl auch in der säkularisierten Türkei gegebenenfalls gehandhabt wird. Natürlich begrüßt die Schulministerin Barbara Sommer das unwürdige und kostspielige Spektakel als Bestätigung des neuen „Schulgesetzes“. Sie muß es ja nicht bezahlen. Das verrichtet der steuerzahlende kleine Mann im bevölkerungsreichsten Lande Deutschlands. Der zahlt – summa summarum - die Zeche für derartig expandierte Lappalien.

Sie, verehrte Leserin, verehrter Leser, möchte ich anläßlich dieser aktuellen Begebenheit, die keine Lappalie mehr ist (wenn schon von papiernen Gesetzes wegen sozusagen aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird) entführen in eine andere Zeit, in ein anderes Denken, in eine andere Form der Ausübung von Herrschaft. Zu Beginn des letzten Jahrhunderts, noch vor dem unsäglichen ersten Weltkrieg, zu Zeiten der Habsburger in Österreich-Ungarn, der vielbeschriebenen und doch allzu vergessenen K.u.K.-Zeit spielte sich folgende Geschichte ab:

„Daß es bei der k.u.k. Marine auch eine Schiffsjungenschule gegeben hat, nimmt der gewöhnlich Sterbliche wohl kaum an – sie existierte aber tatsächlich und war in zwei abgetakelten Kriegsschiffen untergebracht, die in Sebenico lagen. In diesem Zusammenhang: Können Sie sich einen österreichischen Marineangehörigen  mit einem Fez als Kopfbedeckung vorstellen? Das gab es aber tatsächlich! Dazu ein Episödchen:
Im Juli 1909 rückte ein kleiner Bosnier, Josko Sebic, aus Dolna Tuzla in die Schiffsjungenschule ein. Bei seiner Einkleidung erhielt er alle vorgeschriebenen Montur- und Wäschestücke, auch die Marinekappe. Tags darauf meldete sich der neue Schiffsjunge zum Rapport – barhäuptig -, und bekam deshalb natürlich sofort einen unsanften Anpfiff: „Kehrt marsch, und sofort Wiederkommen mit Kopfbedeckung!“
Zwar kam der Junge sofort wieder, aber er hatte einen Fez auf…
„Wohl verrückt geworden?!“
„Nein… Melde gehorsamst, aber ich bin gläubiger Moslem, und wenn ich eine andere Kopfbedeckung trüge als den Fez, enterbt mich mein Vater!“
Großes Erstaunen und Rätselraten beim Schulkommando. Dienstvorschriften und – befehle wurden gewälzt, aber nichts Diesbezügliches gefunden. Bericht an den Hafenadmiral in Pola, den größten Kriegshafen der österreichisch-ungarischen Marine.
Zwölf Tage später kam dann von der Marinesektion des k.u.k. Kriegsministeriums in Wien die Erlaubnis, daß der Schiffsjunge Sebic den Fez bis auf weiteres tragen dürfe…
Am 30. August 1913 folgte vom ‚Ministerium für Angelegenheiten Bosniens und Hercegowinas eine offizielle Festlegung: „Für Marinepersonen mohammedanischen Glaubens ist als Kopfbedeckung der Fez normiert.“
Die letzten, die von dieser Erlaubnis Gebrauch machen durften, waren die Zöglinge Hrustan Beg und Adim Beg Biscenvic des Jahrganges 1917 der Militärakademie in Fiume. Die Akademie wurde dann kriegsbedingt nach Braunau (Oberösterreich) verlegt. Das Aufsehen, das die beiden Marinebuben mit ihrem Fez dort erregt haben werden, war wahrscheinlich groß!“

Mit freundlicher Publikationserlaubnis des Verlages:
Leopold Stocker Verlag
ISBN 978-3-7020-0981-6 hier erhältlich

Dienstag, 6. September 2016

Verklebte Briefmarke nicht wiederverwendbar

Falschen Briefumschlag verwendet, falsche Adresse verwendet? Pech gehabt!

Aus einem Schreiben der Deutschen Post:

"Sie dürfen ausgeschnittene Briefmarken ohne Stempelabdruck, die bereits aufgedruckt oder verklebt waren nicht, verwenden, um Ihre Sendungen zu frankieren. 
Hinweise dazu erhalten Sie in unserer Broschüre "Leistungen und Preise", die Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Diese Gesamtpreisliste finden Sie im Internet unter www.deutschepost.de/leistungen-und-preise/pdf oder in Ihrer Filiale."

Die Deutschfehler im Schreiben der Deutschen Post AG wurden korrigiert, der Inhalt des vorgehenden Telefongespräches wird dezent verschwiegen.

Die AGBs der Deutschen Post entsprechen damit übrigens offenbar nicht den einschlägigen demokratischen Vorschriften (AGB-Gesetz) des Haupteigners "Staat" der Deutschen Post.